"Plusminus": Mittels Telefon Datenklau bei EC-Karten

• 25.07.06 Eine neue Technik beim Ausspähen von Kartendaten bei Maestro (EC-)-Karten sowie der persönlichen Geheimnummer PIN bereitet den Behörden europaweit große Sorgen. Von Kriminellen im Vorfeld manipulierte Zahlungsgeräte an der Kasse, die so genannten Point of Sales (POS-)-Terminals, senden, noch während der Kunde bezahlt, dessen Daten per sms oder
Internetleitung an Komplizen irgendwo auf der Welt weiter.

Fälle manipulierter Terminals, so der Zentrale Kreditausschuss in Berlin auf Anfrage von ARD Plusminus, sind bereits in Großbritannien, Frankreich und Schweden vorgekommen. Derzeit erschüttert Italien eine ganze Serie dieser neuen Form des Datenklaus. "Wir haben zum Beispiel ein Verfahren, da sind über 150 deutsche Kunden geschädigt, mit einer Summe von über 600.000 Euro. Also man sieht, hier geht es wirklich um Geld, um viel Geld", bestätigt Eduard Liedgens vom Bayerischen Landeskriminalamt.

die Finanza in Genua für eine neue Dimension im Bereich der Kartenfälschungen. Am 17. Juli präsentierte er auf einer Pressekonferenz eine Vielzahl manipulierter POS-Geräte, die bei Durchsuchungen der in Genua ansässigen "Efeu-Connection" sichergestellt worden waren. Auf den PCs der kriminellen Organisation befanden sich Maestro-Kartendaten sowie Kreditkartendaten von Kunden aus ganz Europa sowie deren PINs. Die Gruppe hatte sich mit den Daten Kartendubletten hergestellt und an Automaten in Frankreich und Spanien Geld abgehoben. Die Ladeninhaber wissen meist nichts von der Manipulation, so die bisherigen Ermittlungsergebnisse weiterer Fälle aus Norditalien, bestätigt der Leiter der Staatsanwaltschaft Bozen, Cuno Tarfusser. Durch vorgetäuschte Einbrüche oder falsche Servicetrupps verschaffen sich die Täter Zugang zur Kasse.

Über die Entwicklung dieser Methode interviewte der Bayerische Rundfunk bereits im Sommer 2003 ein Mitglied der ungarischen Kartenmafia. "Die sms mit drei Seriennummern landet auf einem Telefon mit separater prepaid-Karte., die aufgeladen werden kann. Der Name ist also nicht nachvollziehbar", so der Täter damals. Das Telefon als Tatwaffe, für Eduard Liedgens vom Bayerischern Landeskriminalamt deshalb ein besonderes Problem, weil das deutsche Strafrecht Abhören bei Zahlungskartendelikten nicht gestattet.


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